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Geheimdienstreform: Koalition spricht von „Neuland“ – Grüne warnen vor Karlsruhe

Union und SPD räumen rechtliche Risiken bei den neuen Befugnissen für die Nachrichtendienste ein. Von Notz hält Dobrindts Pläne für den Verfassungsschutz für rechtsstaatswidrig.

Symbolbild: Zentrale des Bundesnachrichtendienstes an der Chausseestraße in Berlin

Symbolbild · Foto: Jan Kleihues (Stefan Müller, photographer) / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

In der schwarz-roten Koalition wächst das Bewusstsein für die rechtlichen Risiken der großen Reform der Nachrichtendienste. „Klar ist, dass wir mit dieser großen Reform Neuland betreten“, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), der „Rheinischen Post“. Eine verschärfte Bedrohungslage mache die Anpassung nötig; eine mögliche Klage in Karlsruhe werde dabei berücksichtigt. Für die gesetzliche Grundlage des Bundesnachrichtendienstes hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum Jahresende gesetzt.

SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede sprach von „verfassungsrechtlichem Neuland“ und forderte, das Paket müsse eine „sehr tiefgehende Kontrolle der Nachrichtendienste“ ermöglichen. Eine Parallelität zwischen Verfassungsschutz und Polizei dürfe es nicht geben. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz hält die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) für das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Form nicht für vereinbar mit dem Rechtsstaat. Er fordert eine grundlegende Überarbeitung, um eine Niederlage in Karlsruhe zu vermeiden.

Auch unter Juristen ist die Reform umstritten. Der Mainzer Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker kritisierte, der Verfassungsschutz solle auch im Inland geheim operativ tätig werden dürfen: „Heimliche Eingriffe in Eigentum oder Verhaltensfreiheit – das ist etwas, was Rechtsstaaten nicht tun sollten.“ Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes widersprach: „Wer genauer hinschaut, sieht, dass der Anwendungsbereich sehr klein ist.“ Zugleich forderte er, die unabhängige Kontrolle der Behörden zu stärken.

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