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Spanien: 163.000 Neubürger bleiben vorerst ohne Stimme bei der Wahl

Das Verfassungsgericht lehnte einen Eilantrag des Ombudsmanns ab. Betroffen sind Auslandsspanier, die über das „Enkelgesetz“ eingebürgert wurden.

Archivbild: Sitz des spanischen Verfassungsgerichts in Madrid

Archivbild · Foto: Zarateman / Wikimedia Commons, CC0 (zugeschnitten und skaliert)

Rund 163.000 Menschen, die über das sogenannte Enkelgesetz die spanische Staatsangehörigkeit erhalten haben, dürfen bei der Parlamentswahl am 29. November vorerst nicht abstimmen. Das Verfassungsgericht wies einen Eilantrag des Bürgerbeauftragten Ángel Gabilondo mit zehn zu zwei Stimmen als verfrüht zurück, weil das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof noch nicht abgeschlossen sei. In der Sache selbst entschied es nicht. Der Oberste Gerichtshof hatte das Wahlrecht von Eingebürgerten ausgesetzt, die nicht nachweisen mussten, dass ihre Vorfahren Exilanten waren.

Betroffen ist das Register der im Ausland lebenden Wähler; die Staatsangehörigkeit selbst wird nicht angetastet. Konsulate können nach Angaben von Inspain im Einzelfall bescheinigen, dass die Abstammungsvoraussetzungen erfüllt sind. Laut Rio Times, die sich auf Euronews beruft, läuft am Freitag die Frist für Einsprüche beim Obersten Gerichtshof ab. Die meisten Antragsteller nach dem Gesetz von 2022 stammen aus Lateinamerika, vor allem aus Argentinien und Kuba. Regierungschef Pedro Sánchez hatte die vorgezogene Wahl Anfang Oktober angekündigt.

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