Steinbruch bei Bosnek darf wachsen – Anwohner verlieren endgültig vor Gericht
Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Erweiterung des Steinbruchs bei Bosnek abgewiesen. Die Bürger wenden sich nun an EU und Premier Radew.

Archivbild · Foto: Delysia v / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Das Oberste Verwaltungsgericht (VAS) hat die Beschwerde von Bürgern gegen die Erweiterung des Steinbruchs beim Dorf Bosnek im Bezirk Pernik endgültig abgewiesen. Wie das BNT berichtete, lehnte es auch den Antrag ihres Anwalts ab, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Die vier Kläger müssen die Verfahrenskosten und das Honorar des Anwalts des Investors, der Firma INMAT, tragen – derzeit 5500 Euro. Bis zum Ende der Verfahren war die Erweiterung ausgesetzt.
Zuvor hatte das Gericht in Pernik die Klage als unbegründet verworfen. Die Verhandlung vor dem VAS war für Dezember angesetzt, wurde aber auf Antrag von INMAT drei Monate vorgezogen; die Richter verfassten ihre Entscheidung binnen zwei Wochen. Das Initiativkomitee will sich bei der EU beschweren und hat dringende Appelle an den Geheimdienst DANS und an den Premier gerichtet. Die Bürger verweisen auf Satelliten-Radarmessungen, die auf Risiken für den Damm des Stausees Studena hindeuten könnten, und bemängeln, dass die Folgen der Sprengungen nie unabhängig untersucht worden seien. Ein von den Anwohnern selbst angefragter Hydrogeologe sprach sich allerdings für die Erweiterung aus.
