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Di Fabio: Wahlrecht für Ausländer auf Landesebene wäre verfassungswidrig

Der frühere Verfassungsrichter widerspricht einem Kernpunkt der rot-grün-roten Sondierungen in Berlin. Auf Landesebene dürften nur Deutsche wählen, sagt er.

Archivbild: Udo Di Fabio auf der Frankfurter Buchmesse 2018

Archivbild · Foto: Heike Huslage-Koch / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält ein Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig. Ein solches Wahlrecht könne auf kommunaler Ebene eingeführt werden, nicht aber für Landtage oder den Bundestag, sagte er am Donnerstag dem Fernsehsender Welt. Auf Landes- und Bundesebene wähle „das deutsche Volk“ beziehungsweise die „Teilvölker“ in den Ländern. Wählen dürften dort nur Deutsche, „also einen deutschen Pass haben“.

Di Fabio reagierte damit auf das Sondierungspapier von SPD, Grünen und Linken in Berlin. Es sieht vor, Ausländern, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und auf Landesebene zu geben. Berlins SPD und Grüne haben sich bereits für Koalitionsverhandlungen ausgesprochen; die Linke will nach Angaben von ZDFheute Ende Oktober darüber entscheiden. CSU-Chef Markus Söder forderte SPD und Grüne laut ZDFheute auf, sich klar von der Linken abzugrenzen.

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