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Klingbeils Finanzplanung verfehlt Vorgaben des Stabilitätsrats

Der Bund verfehlt 2026 und 2027 eines von vier Kriterien, ab 2028 drei. Grund sind die Verteidigungsausgaben – die Regeln sollen im Eilverfahren geändert werden.

Archivbild (2022): Lars Klingbeil (SPD) bei einer Wahlkampfveranstaltung in Köln

Archivbild · Foto: Raimond Spekking / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)

Die Finanzplanung des Bundes verstößt formal gegen die gemeinsamen Haushaltsregeln von Bund und Ländern. Das geht aus dem „Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat“ hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an die Länderfinanzminister geschickt hat, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Demnach verfehlt der Bund 2026 und 2027 eines der vier Stabilitätskriterien, ab 2028 durchgehend drei von vier.

Formal müsste der Stabilitätsrat prüfen, ob dem Bund eine „Haushaltsnotlage“ droht; theoretisch könnte er Sparauflagen machen. Klingbeil soll vor seinen Länderkollegen „Auffälligkeiten“ in der Finanzplanung 2026 bis 2030 eingeräumt haben. Ursache sind die Ausgaben für die Modernisierung der Bundeswehr – seit 2025 Dutzende Milliarden Euro pro Jahr. Das Grundgesetz erlaubt, sie trotz Schuldenbremse über Kredite zu finanzieren, die Kennziffern verschlechtern sich dennoch.

Die EU-Kommission hat eine Ausnahme für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen, die Deutschland nutzt; im deutschen Kontrollverfahren fehlt eine solche Klausel. Statt den Fall an den Evaluierungsausschuss zu geben, sollen die Regeln im Expressverfahren an das EU-Recht angepasst werden. Beschlossen werden könnte das bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember.

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