Fall Iva M.: Grenzpolizei findet keinen Eintrag über Grenzübertritt nach Bulgarien
Grenzpolizei-Chef Anton Slatanow sagt, an den Übergängen zu Nordmazedonien sei kein Verstoß passiert. Sofia hat Skopje geantwortet – der Streit belastet die Beziehungen.

Symbolbild · Foto: Bin im Garten / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Im Streit zwischen Bulgarien und Nordmazedonien um die Frau, die nach einem tödlichen Unfall in Nordmazedonien angeklagt ist und sich in Sofia behandeln lässt, gibt es eine neue Stellungnahme der bulgarischen Grenzpolizei. Deren Direktor, Hauptkommissar Anton Slatanow, sagte dem Sender NOVA, es gebe keine Daten über einen Übertritt der Frau an den bulgarisch-mazedonischen Grenzübergängen. An den bulgarischen Kontrollstellen habe es „keinerlei Verstoß“ gegeben. Der Innenminister habe eine Überprüfung angeordnet.
Bulgarien hat Skopje inzwischen geantwortet, dass im Grenzkontrollsystem kein Eintrag vorliegt. Ob die Frau über einen offiziellen Übergang eingereist ist, ließ Slatanow offen; die Frage werde „auf viel höherer Ebene“ behandelt. Die Frau besitzt die bulgarische und die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. In Nordmazedonien durfte sie Kotschani nicht verlassen, ihre Reisedokumente waren eingezogen. Sie hatte bTV gesagt, sie sei mit ihrem Anwalt über die Grenze gegangen. Eine Schuld ist nicht rechtskräftig festgestellt.
Nordmazedoniens Premier Hristijan Mickoski hatte laut BNT in einem Interview mit dem Sender TV 21 gesagt, Bulgarien werde zu einem Zufluchtsort für in seinem Land verurteilte Straftäter, und angekündigt, den Fall bei Nato und EU anzusprechen. Skopje hat über Interpol um Festnahme und Auslieferung ersucht. Die Frau war am 12. Oktober zur Behandlung in die Sofioter Notfallklinik Pirogow aufgenommen worden.
