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Keine Verfassungsfeinde als Schöffen: Hubig will Richtergesetz verschärfen

Wahlausschüsse sollen bei Zweifeln an der Verfassungstreue Register und Social-Media-Profile prüfen. Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, soll kein Schöffe mehr werden können.

Archivbild: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig

Archivbild · Foto: Olaf Kosinsky / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de (zugeschnitten und skaliert)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Extremisten den Weg ins Schöffenamt erschweren. Kommende Woche werde sie einen Gesetzentwurf zur Reform des Richtergesetzes vorlegen, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Ehrenamtliche Richter „müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, so Hubig.

Bestehen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, soll der Schöffenwahlausschuss dem nachgehen müssen. Er könne Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen oder öffentliche Social-Media-Profile prüfen. Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz hält die Ministerin nicht für geboten. Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll nicht Schöffe werden können.

Die Vorschlagslisten sollen weiter öffentlich ausliegen, jeder kann Einspruch erheben. Schöffen entscheiden in Strafprozessen über Schuld und Strafe mit, ihre Stimme zählt grundsätzlich so viel wie die von Berufsrichtern.

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