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Drohnen über Kraftwerken: Hessen will neuen Straftatbestand im Bundesrat

Unbefugtes Betreten kritischer Anlagen und Drohnenflüge darüber sollen strafbar werden. Der Bundesrat entscheidet am 16. Oktober über Hessens Gesetzentwurf.

Grafik: Drohnen über Kraftwerken: Hessen will neuen Straftatbestand im Bundesrat

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)

Der Bundesrat entscheidet am Freitag, 16. Oktober,, ob er einen hessischen Gesetzentwurf zum besseren Schutz kritischer Infrastruktur in den Bundestag einbringt. Hessen will den Tatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs“ ins Strafgesetzbuch aufnehmen. Erfasst werden soll das unbefugte Eindringen in und Verweilen auf kritischen Anlagen. Auch das unerlaubte Überfliegen solcher Anlagen mit Drohnen soll strafbar werden.

Welche Anlagen als kritisch gelten, richtet sich nach dem KRITIS-Dachgesetz – etwa Kraftwerke, Flughäfen, Bahnhöfe und Kläranlagen. Taten, die einen Anschlag oder Sabotage vorbereiten, sollen härter bestraft werden. Ein Strafantrag wäre für die Verfolgung nicht nötig.

Zur Begründung verweist der Entwurf auf mehr als 1.000 gemeldete verdächtige Drohnenflüge bis Dezember 2025 sowie auf einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke im Jahr 2026, der im Südwesten Berlins zu einem Stromausfall führte. Der federführende Rechtsausschuss und der Innenausschuss der Länderkammer empfehlen, den Entwurf in den Bundestag einzubringen. Die Initiative stand bereits in der Sitzung am 25. September auf der Tagesordnung.

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