US-Richterin: Trumps Justizministerium durfte Wählerlisten nicht so prüfen
Eine Bundesrichterin in Washington erklärt den Abgleich von Wählerlisten mit einer Einwanderungsdatenbank für rechtswidrig. Das Justizministerium prüft das Urteil – gut drei Wochen vor den Midterms.

Archivbild · Foto: G. Edward Johnson / Wikimedia Commons, CC BY 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Eine US-Bundesrichterin hat das Vorgehen des Justizministeriums bei der Überprüfung von Wählerverzeichnissen für rechtswidrig erklärt. Richterin Sparkle Sooknanan gab am Freitag in Washington einer Klage der Organisation Common Cause statt und hob die umstrittene Praxis auf. Das Ministerium hatte Wählerlisten aus den Bundesstaaten mit der Datenbank SAVE des Heimatschutzministeriums abgeglichen, um mutmaßlich nicht wahlberechtigte Personen zu finden und deren Streichung zu verlangen. „Die angefochtene Praxis ist der Versuch der Bundesregierung, zu entscheiden, wer wählen darf“, schrieb die Richterin in ihrer 78-seitigen Entscheidung.
Nach Ansicht des Gerichts hat das Ministerium das Risiko unterschätzt, dass rechtmäßige Wähler fälschlich gestrichen werden. Die Datenbank könne veraltete Angaben enthalten und eingebürgerte Staatsbürger als Ausländer ausweisen; zudem habe der Kongress die Entscheidung über das Wahlrecht den Bundesstaaten überlassen. Geklagt hatten unter anderem US-Bürger, deren Registrierung gelöscht worden war. Das Justizministerium erklärte, es prüfe das Urteil.
Präsident Donald Trump hatte das Ministerium angewiesen, gegen Stimmabgaben nicht wahlberechtigter Personen vorzugehen; Studien zufolge ist Wahlbetrug in den USA selten. Fast alle Bundesstaaten wurden zur Herausgabe ihrer Wählerlisten aufgefordert, nach Angaben von Reuters kamen 18 überwiegend republikanisch regierte Staaten dem nach. Klagen gegen 26 Staaten, die sich weigerten, wurden abgewiesen. Eine Anwältin der Bürgerrechtsorganisation ACLU sagte, das Urteil stelle klar, dass die Regierung Wahlen nicht stören dürfe. Bei den Kongresswahlen am 3. November dürfte es nur begrenzte Wirkung haben, weil systematische Streichungen 90 Tage vor einer Bundeswahl ohnehin verboten sind.
