„Blackout Challenge“: Länder wollen Anstiftung von Kindern zu Selbstverletzung bestrafen
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen Strafbarkeitslücken schließen, wenn Minderjährige online zur Selbstverletzung gebracht werden.

Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen Kinder und Jugendliche besser vor gefährlichen Online-Mutproben schützen. Ihr Entschließungsantrag steht am Freitag, 16. Oktober, auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ziel ist es, Lücken im Strafrecht zu schließen, wenn Minderjährige über digitale Medien zur Selbstverletzung verleitet werden.
Als Beispiel nennen die Länder die sogenannte „Blackout Challenge“, bei der Kinder sich selbst oder gegenseitig bis zur Bewusstlosigkeit würgen. Nach Angaben des Bundesrates kam es dabei zu schweren Verletzungen, bleibenden Hirnschäden und Todesfällen.
Strafbar werden soll, Minderjährige gezielt dazu zu bringen, sich das Leben zu nehmen oder sich erheblich selbst zu schädigen – auch über Challenges, die sich an viele Minderjährige richten. Rechts-, Familien- und Innenausschuss des Bundesrates haben sich mit dem Antrag befasst und Empfehlungen vorgelegt.
