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Urteil in Berlin: 215 Luxusapartments in der Europacity müssen Sozialwohnungen werden

Das Verwaltungsgericht gibt dem Land Berlin in vollem Umfang recht: Die Eigentümer sollen rund 1,84 Millionen Euro zahlen, die Richterin spricht von „Rücksichtslosigkeit“.

Neubauquartier Europacity in Berlin (Symbolbild)

Symbolbild · Foto: NutzerAusBerlin / Wikimedia Commons, CC0 (zugeschnitten und skaliert)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag entschieden, dass 215 hochpreisige möblierte Apartments in der Europacity nördlich des Hauptbahnhofs als Sozialwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung vermietet werden müssen. Das Gericht gab der Klage des Landes Berlin gegen die frühere und die heutige Eigentümerin, die Quartier Heidestraße GmbH und die QH2 Development GmbH und Co. KG, in vollem Umfang statt (Az. VG 8 K 19/25), wie der Tagesspiegel berichtet. Die Wohnungen mit zusammen 9.693 Quadratmetern waren im August 2023 fertig geworden.

Die Pflicht stammt aus einem städtebaulichen Vertrag von 2016, war aber nicht im Grundbuch eingetragen und wurde bei der Übertragung des Grundstücks 2021 nicht an die neue Eigentümerin weitergegeben. Das Gericht wertete dies als „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“. „Diese Handlung ist sittenwidrig“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Sie offenbart nämlich ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Kläger.“ Beide Gesellschaften sollen dem Land gemeinsam rund 1,84 Millionen Euro plus Zinsen zahlen und bis zum Ende der Bindung am 31. Juli 2043 monatlich fünf Euro pro Quadratmeter – rund 48.465 Euro im Monat –, sofern die Wohnungen nicht als Sozialwohnungen vermietet werden.

Bausenator Christian Gaebler (SPD) sagte: „Das Urteil ist ein ganz wichtiges Signal an alle Projektentwickler.“ Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht: Das Gericht ließ die Berufung nicht zu, die Eigentümer können aber beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung beantragen.

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