Vor den Midterms: Richterin verbietet US-Justizministerium Drohungen gegen Wahlhelfer
Eine Bundesrichterin in Kalifornien untersagt dem Justizministerium, Wahlbeamte mit Strafverfolgung unter Druck zu setzen. Auch das Berufungsgericht weist die Regierung im Streit um 20.000 Stimmen erneut ab.

Symbolbild · Foto: Kidfly182 / Wikimedia Commons, CC BY 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Vier Tage vor den Kongresswahlen am 3. November hat die Trump-Regierung vor Gericht zwei Niederlagen erlitten. US-Bezirksrichterin Trina Thompson in Nordkalifornien erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung: Das Justizministerium darf Wahlbeamten und Wahlhelfern nicht mehr mit Strafverfolgung drohen, um sie vom Auszählen von Stimmzetteln abzubringen. Es darf von örtlichen Behörden auch nicht verlangen, Wähler von seiner Liste mutmaßlicher Nichtbürger aus den Registern zu streichen, ihnen Stimmzettel zu verweigern oder deren Stimmzettel gesondert zu verwahren. Geklagt hatten Gewerkschaften der Wahlhelfer, darunter die Dienstleistungsgewerkschaft SEIU.
Thompson schrieb, die Öffentlichkeit habe ein „überragendes Interesse“ daran, dass Wahlbeamte und Wahlhelfer ihre Arbeit erledigen können. „Der Wahltag steht vor der Tür“, begründete sie die schnelle Entscheidung. Nach Angaben der Nachrichtenagentur AP hatte das Ministerium Wahlbeamte des Bezirks Los Angeles vorgeladen; mindestens drei sollen am Tag nach der Wahl vor einer Grand Jury erscheinen. Der oberste Bundesanwalt in Los Angeles, Bill Essayli, hatte gewarnt, wer wissentlich die Stimme eines Nichtbürgers bearbeite, mache sich angreifbar.
Das Ministerium verteidigte sein Vorgehen. „Jeder Stimmzettel eines nicht wahlberechtigten Wählers hebt die Stimme eines amerikanischen Bürgers auf“, sagte Sprecherin Kiersten Pels laut AP. Am selben Tag wies das Bundesberufungsgericht für den 9. Bezirk zum zweiten Mal binnen einer Woche den Antrag der Regierung ab, rund 20.000 Briefwahlstimmen in Kalifornien zurückzuhalten. Die Mehrheit der Richter sah darin laut Al Jazeera einen Verstoß gegen die Verfassung und die Gefahr, wahlberechtigte Bürger auszuschließen; Richter Patrick Bumatay hielt den Antrag dagegen für vernünftig.
