Ab Sonntag: EU verlangt 2 Euro Gebühr für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten
Die neue Bearbeitungsgebühr kommt zum vorläufigen Zoll von 3 Euro auf Kleinsendungen hinzu. Betroffen sind vor allem Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress.
Grafik: TERRA WORLD NEWS (eigene Darstellung nach den genannten Quellen)
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Ab dem 1. November 2026 erhebt die EU eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 Euro auf online bestellte Waren aus Nicht-EU-Staaten. Sie hängt nicht vom Warenwert ab und gilt auch für Sendungen über 150 Euro. Als ein Posten zählen Waren mit gleicher Zolltarifnummer, Beschreibung und Herkunft: Ein Paket mit Kugelschreiber, Notizbuch und Schlüsselanhänger kostet 6 Euro, zwei gleiche Kugelschreiber 2 Euro. Die Gebühr wird nicht erstattet, auch nicht bei Rücksendungen.
Zahlen muss der Anmelder – Plattform, Händler oder Spediteur –, der die Kosten an die Käufer weitergeben kann. 75 Prozent der Einnahmen gehen in den EU-Haushalt, 25 Prozent bleiben bei den Mitgliedstaaten. Die Gebühr kommt zum vorläufigen Zoll von 3 Euro je Posten auf Sendungen bis 150 Euro hinzu, der seit dem 1. Juli 2026 gilt und bis zum 1. Juli 2028 befristet ist.
Laut EU-Kommission sind die Importe von Kleinsendungen zwischen Juli und September um 60 Prozent gesunken, doch noch immer kommen täglich rund 5 Millionen Pakete in die EU. 2024 stammten 91 Prozent davon aus China. Der Onlinehandel verursache dem Zoll „unverhältnismäßige Kosten“, erklärte ein EU-Beamter.
