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Rechtskräftig: 20 Jahre Haft für die Tötung eines 21-Jährigen in Pasardschik

Das Oberste Kassationsgericht verwarf das Merkmal „vorsätzlich geplant“, hielt aber das Strafmaß des Berufungsgerichts aufrecht. In erster Instanz hatte es lebenslange Haft gegeben.

Symbolbild: Der Justizpalast in Sofia

Symbolbild · Foto: Bin im Garten / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Das Oberste Kassationsgericht hat die Strafe von 20 Jahren Haft für die Tötung eines 21-Jährigen in Pasardschik am 29. September 2023 rechtskräftig bestätigt. Das Opfer war vor den Augen seiner Freundin mit zwei Messerstichen getötet worden. Als Motiv nennen Berichte Eifersucht.

Das Bezirksgericht Pasardschik hatte wegen vorsätzlicher Tötung mit besonderer Grausamkeit lebenslange Haft verhängt und drei Angehörigen des Opfers je 300.000 Lewa Schadenersatz zugesprochen. Das Berufungsgericht Plowdiw senkte die Strafe auf 20 Jahre. Das Oberste Gericht wertet die Tat als vorsätzlich und besonders grausam, aber nicht als vorab geplant: Der Entschluss sei unmittelbar gefallen, nachdem der Angeklagte den jungen Mann mit seiner Freundin gesehen habe, die Ereignisse hätten sich in einer rasch eskalierenden emotionalen Lage entwickelt.

20 Jahre sind die Höchstdauer einer zeitigen Freiheitsstrafe; der Wegfall des Merkmals „vorab geplant“ rechtfertige keine mildere Strafe, so die Richter. Die Forderungen der Angehörigen nach einer härteren Strafe wurden zurückgewiesen. Das Erlebte des Opfers beschreiben die Richter als „außerordentliche physische und psychische Qual“.

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