Erneut „PFOA-frei“: Umwelthilfe verklagt Shein vor dem Landgericht Berlin
Trotz Unterlassungserklärung soll Shein wieder mit dem Begriff geworben haben. Die DUH meldet zudem PFAS-Überschreitungen bei drei Vierteln der getesteten Textilien.

Symbolbild · Foto: Photo: Andreas Praefcke / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 (zugeschnitten und skaliert)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht Berlin Klage gegen den Onlinehändler Shein eingereicht. Beklagt ist die in Dublin ansässige Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd., die für den deutschen Shein-Onlineshop verantwortlich ist. Nach Angaben der DUH vom 20. Oktober hat das Unternehmen eine Bratpfanne erneut als „PFOA-frei“ beworben, obwohl es sich im Februar 2026 per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, das zu lassen. Nach einer weiteren Abmahnung gab Shein eine zweite strafbewehrte Erklärung ab; die geforderte Vertragsstrafe zahlte es laut DUH nicht.
Die Umweltorganisation hält die Angabe für irreführend: PFOA ist in der EU seit Jahren verboten, die Werbung stelle also einen gesetzlichen Mindeststandard als besonderen Vorteil dar. Zudem könne der Eindruck entstehen, die Pfanne sei frei von sogenannten Ewigkeitschemikalien. Viele Antihaftbeschichtungen bestehen jedoch aus PTFE, das ebenfalls zur Stoffgruppe der PFAS gehört. Eine „PFOA-frei“-Angabe sagt laut DUH daher nichts darüber aus, ob ein Produkt insgesamt PFAS-frei ist.
Unabhängig vom Pfannenstreit verweist die DUH auf eigene Laboruntersuchungen von Shein-Produkten: Drei Viertel der auf PFAS getesteten Textilien hätten die geltenden EU-Grenzwerte überschritten. „Bei Shein geht es nicht nur um irreführende Werbeversprechen“, sagte DUH-Textilexpertin Viola Wohlgemuth. „Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag sogar mehr als 12.000-fach über dem Grenzwert.“ Die DUH fordert strengere Kontrollen von Online-Importen, ein umfassendes PFAS-Verbot und ein Textilgesetz von Umweltminister Carsten Schneider. Eine Stellungnahme von Shein enthalten die Berichte nicht.
