Dobrindt will Vergesellschaftung von Wohnungen gesetzlich erschweren
Ein Investitionsschutzgesetz soll die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne nur bei „zwingender Notwendigkeit“ und gegen Entschädigung zum Marktwert erlauben. Die Linke hält das für verfassungswidrig.

Archivbild · Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Vergesellschaftung von Mietwohnungen an strenge Bedingungen knüpfen. Die Regeln sollen in einem Investitionsschutzgesetz stehen; zuerst hatte die „Bild“ berichtet, das Innenministerium bestätigte der dpa Einzelheiten. Eine Landesregierung müsste demnach eine „zwingende Notwendigkeit“ belegen und zeigen, dass andere Mittel wie Investitionen und Förderung des Wohnungsbaus ausgeschöpft sind. Entschädigt werden soll unmittelbar in Geld und zum Marktwert, festgestellt durch ein Gutachten.
Hintergrund sind die Pläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin, private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür sind rund 16 Milliarden Euro Entschädigung vorgesehen – nach Einschätzung beider Quellen wohl weniger als der Marktwert. Dobrindt sagte der „Bild“, das Gesetz solle klarstellen, dass ein „willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“.
Linken-Chef Luigi Pantisano widersprach: „Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.“ Die SPD müsse sich entscheiden, ob sie „auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter“ stehe. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak erklärte laut Tagesspiegel, schon die Debatte verhindere den Bau neuer Wohnungen.
