Höhere Gehälter für Spitzenforscher: Bundesrat entscheidet über Gesetz
Mehr Forschungseinrichtungen sollen Fachkräfte über Tarif bezahlen dürfen. Der Kulturausschuss empfiehlt, das Gesetz am 16. Oktober passieren zu lassen.

Symbolbild · Foto: Dietmar Rabich / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Der Bundesrat entscheidet am Freitag, 16. Oktober, abschließend über eine vom Bundestag beschlossene Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Sie lockert das sogenannte Besserstellungsverbot. Dieses verbietet öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen grundsätzlich, ihr Personal besser zu bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte.
Künftig sollen statt elf dann 15 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen unter das Gesetz fallen. Auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen werden einbezogen und müssen keine Einzelanträge auf Ausnahmen mehr stellen. Die höheren Gehälter dürfen allerdings nicht aus öffentlichen Mitteln stammen, sondern etwa von Unternehmen oder Investoren; EU-Fördermittel sind möglich, soweit EU-Recht das zulässt.
Der federführende Kulturausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Folgt das Plenum dieser Empfehlung, kann das Gesetz in Kraft treten.
