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Bauen ohne Schnickschnack: Hubig und Hubertz stellen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vor

Bauherren sollen leichter auf nicht vorgeschriebene Komfortstandards verzichten können. Die Ministerien rechnen mit 10 bis 15 Prozent niedrigeren Baukosten – frühestens ab Mitte 2027.

Baustelle eines Wohn- und Geschäftshauses in Berlin (Symbolbild)

Symbolbild · Foto: Spielvogel / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) stellen am Montag einen Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen vor. Über das Bauvertragsrecht soll es leichter werden, von Standards abzuweichen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind – etwa beim Trittschallschutz im Einfamilienhaus, bei der Deckenhöhe oder beim Handtuchtrockner im Bad. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten zustimmen; sonst gelten die bisherigen Regeln. Brandschutz, Statik, Belüftung und Belichtung bleiben ausgenommen.

Nach Angaben der Ministerien zeigen ausgewertete Pilotprojekte, dass sich die Baukosten so um 10 bis 15 Prozent senken lassen. „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagte Hubertz laut dpa. In Deutschland fehlen mehrere Hunderttausend Wohnungen. Von Januar bis August wurden laut Statistischem Bundesamt 169.400 Wohnungen genehmigt, gut 12 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt; Länder und Verbände können nun Stellung nehmen. Danach folgen Kabinettsbeschluss sowie Beratungen in Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten könnten die Regeln frühestens Mitte 2027. Die Idee des Gebäudetyps E stammt noch aus der Zeit der Ampel-Koalition.

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