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Tod eines TV-Journalisten: Anklage ficht vorzeitige Entlassung des Unfallfahrers an

Ein Gericht hat die bedingte vorzeitige Entlassung des Verurteilten angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Sofia sieht keine Besserung – der Mann bleibt bis zur Entscheidung in Haft.

Symbolbild: Justizpalast in Sofia

Symbolbild · Foto: Bin im Garten / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 (zugeschnitten und skaliert)

Ein Gericht hat am 22. Oktober die bedingte vorzeitige Entlassung von Kristian N. angeordnet, der für den Tod eines bekannten Fernsehjournalisten verurteilt worden ist. Der Unfall, bei dem der Journalist ums Leben kam, ereignete sich im April 2020 in Sofia; der Fall wird mit Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss in Verbindung gebracht. Die Stadtstaatsanwaltschaft Sofia kündigte Protest gegen die Entscheidung an. Laut Sprecher Nikolaj Nikolaew ist zwar die erste gesetzliche Bedingung erfüllt – die Verbüßung von mindestens der Hälfte der Strafe –, nicht aber die zweite: der Nachweis, dass sich der Verurteilte gebessert habe.

Auch die Gefängnisverwaltung sehe keine Besserung, sagte Nikolaew laut BNT. „Така че той остава в затвора до решаването на правния спор“ (Er bleibt also bis zur Klärung des Rechtsstreits im Gefängnis). Darüber entscheidet das Berufungsgericht Sofia. Die erste Ehefrau des Journalisten sagte laut BNT, sie könne den Gerichtsbeschluss nicht kommentieren; das Gesetz erlaube Verurteilten, unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Entlassung zu beantragen. „Ако искаме да бъдем модерно и цивилизовано общество, законите трябва да се спазват от всички“, sagte sie (Wenn wir eine moderne und zivilisierte Gesellschaft sein wollen, müssen sich alle an die Gesetze halten). Die Familie habe nie eine möglichst lange Haft gewollt, sondern Gerechtigkeit, berichtete bTV.

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