Scheinehen gegen Geld: Standesbeamtin in Bulgarien unter Verdacht
In Jambol hat die Polizei ein mutmaßliches Netzwerk für Scheinehen zwischen Bulgarinnen und Ausländern aufgedeckt. Neun Menschen wurden festgenommen, eine Standesbeamtin ist angeklagt.

Archivbild · Foto: Litev / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten und skaliert)
Die Polizei im südostbulgarischen Jambol hat nach eigenen Angaben ein Netzwerk für Scheinehen zwischen bulgarischen Staatsbürgerinnen und Ausländern aufgedeckt. Wie die Nachrichtenagentur BTA am 7. Oktober berichtete, wurden neun Menschen festgenommen – unmittelbar nach drei standesamtlichen Trauungen, bei denen statt der echten Brautleute Doubles vor der Beamtin erschienen sein sollen. Gegen eine 47-jährige Standesbeamtin der Gemeinde wurde Anklage erhoben: Sie soll unechte Heiratsurkunden ausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Jambol ordnete 72 Stunden Gewahrsam an. Ein 64-jähriger Mann und eine 52-jährige Frau sollen Frauen für die Ehen angeworben und die nötigen Papiere der Ausländer vorbereitet haben.
Nach ersten Erkenntnissen, die Staatsanwältin Mina Grantscharowa dem Sender bTV schilderte, ging es um türkische Staatsbürger, die in Deutschland lebten – vermutlich ohne gültigen Aufenthaltsstatus – und über die Ehe einen europäischen Status erlangen wollten. Eine Hochzeit soll rund 10.000 Euro gekostet haben; die Bräute erhielten demnach etwa 1.700 bis 1.800 Euro, Schein-Bräutigame rund 150 Euro. Von Mai bis Oktober sollen etwa 24 solcher Ehen geschlossen worden sein; vermittelt wurde laut Staatsanwaltschaft vor allem über Personen aus der Region Sewliewo. Die Beamtin habe im Namen des Bürgermeisters unterschrieben, ohne die Identität von Brautpaaren und Trauzeugen zu prüfen. „Die Ermittlungen befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium“, sagte Grantscharowa; weitere Anklagen seien möglich.
Die Gemeinde Jambol, bei der die Beschuldigte seit 2005 beschäftigt ist, äußerte ihre „kategorische Empörung“. Ein solches Verhalten sei, „wenn es bewiesen wird“, absolut unzulässig; langjährige Arbeit in der Verwaltung befreie niemanden von Verantwortung. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Laut bTV drohen der Standesbeamtin im Fall einer Verurteilung bis zu zwölf Jahre Haft.
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